Fiktive Abrechung
Sie als Geschädigter können Ihren Schaden auch fiktiv auf Gutachtenbasis bei der gegnerischen Versicherung abrechnen.
Sie erhalten dabei die auf meinem Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (ggf. mit Abzügen) ausgezahlt und können dann damit auf eigene Rechnung Ihr Fahrzeug instandsetzen lassen.